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Nach einer langen, intensiven und sehr ernsthaften Debatte entschied der Deutsche Bundestag am 7. Juli 2011 darüber, ob Embryonen im Rahmen einer künstlichen Befruchtung genetisch untersucht werden dürfen, bevor sie der Frau übertragen werden (Präimplantationsdiagnostik, PID).
Hinsichtlich der konkreten Frage, ob die PID verboten oder zugelassen werden soll, gab es – wie bei allen anderen Fraktionen auch - keine einheitliche grüne Position. Das Thema reicht tief in den Bereich individueller Wertvorstellungen jedes einzelnen Menschen.
Wie bei anderen ethischen Fragen, die in den letzten Jahren im Bundestag abgestimmt wurden, lagen auch in diesem Fall keine Anträge der Fraktionen des Bundestages vor, sondern drei Gesetzentwürfe, die von mehreren Abgeordneten verschiedener Fraktionen eingebracht werden:
Meine Unterstützung galt dem Gesetzentwurf der Gruppe Flach und anderer, der die PID für genetisch vorbelasteten Paare zur Feststellung schwerer Erbkrankheiten zulässt sowie – unabhängig von der genetischen Vorbelastung der Paare - zur Feststellung einer Wahrscheinlichkeit für eine Tot- oder Fehlgeburt erlaubt.
Diesem Antrag wurde in der Schlußabstimmung mehrheitlich mit 326 Stimmen zugestimmt. Der Antrag für ein Verbot der PID erhielt 206 Stimmen.
Meine Rede zur Freigabe der Präimplantationsdiagnistik in begrenzten Fällen vom 7.7.
Zum Antrag zur PID Drs. 17/5451