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Zum Urteil des EuGH, wonach bestimmte Waren, die auf dem Gebiet der Westbank hergestellt wurden, nicht zollfrei in die EU eingeführt werden können, erklären Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik, und Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik:
Wir begrüßen die klare Entscheidung des EuGH. Sie war seit langem überfällig. Waren, die auf dem Gebiet der Westbank und Gaza in den jüdischen Siedlungen hergestellt werden, können nicht von den zwischen der EU und Israel vereinbarten Zollpräferenzen für israelische Produkte profitieren.
Entsprechende Zollerklärungen Israels können nicht anerkannt werden, weil das Zollfreiheitsabkommen zwischen der EG und Israel vom 20. Januar 1995 nur für das anerkannte Staatsgebiet Israels gültig ist. Und dazu gehören nach Ansicht des EuGH nicht die besetzten Gebiete und die dortigen jüdischen Siedlungen. Produkte aus den Siedlungen können nicht als "Made in Israel" anerkannt werden und müssen beim EU-Import verzollt werden.
Das Urteil des EuGH klärt die völkerrechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Israel und der EU. Es hilft aber auch den Palästinensern: Auf dem Gebiet der Westbank produzierte Waren können nur mit ihren Zollerklärungen zollfrei in die EU eingeführt werden. Im entschiedenen Fall ging es um die Einführung von Sprudelwasserbereitern und Getränkesirupen.
Das Urteil des EuGH liegt auf der politischen Linie der EU, die seit Jahren Israels Siedlungspolitik kritisiert und immer wieder klar gestellt hat, dass diese nach geltendem Völkerrecht nicht zum Staatsgebiet Israels gehören.