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Darfur

3. Dezember 2009

Darfur: IStGH-Entscheidung lässt Opfer hoffen

Zur heutigen Entscheidung der Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), den Haftbefehl vom 04. März 2009 gegen den amtierenden sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir auf "Völkermord" auszuweiten, erklärt Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik:

Es ist sehr zu begrüßen, dass die Berufungskammer eine erneute richterliche Überprüfung zur Frage einer Erweiterung des bestehenden Haftbefehls gegen al-Baschir um den Tatbestand des "Völkermords" angeordnet hat.

Damit steigt die Chance, dass al-Baschir sich auch wegen Völkermord verantworten muss. Denn die Fakten sind erdrückend: Seit Beginn des Krieges 2003 hat die Regierung al-Baschir arabische Reitermilizen angeheuert, die zusammen mit ihr die afrikanischstämmigen Ethnien der Fur, Zaghawa und Massalit systematisch vertrieben, vergewaltigt und ermordet haben. 300.000 Tote und 2,5 Millionen Vertriebene waren die Folge.

Unter welchen Voraussetzungen ein Haftbefehl wegen Völkermordes erlassen werden darf, wurde bisher gerichtlich nicht geklärt. Insofern ist die heutige Entscheidung zentral für die Zukunft. Die Maßstäbe dürfen nicht zu streng angelegt werden, damit Völkermord künftig nicht ungestraft bleibt und die Drahtzieher zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Bedeutung des IStGH wächst und er seine ihm zugedachte Rolle nach Ruanda und Srebrenica ausfüllen will.

Ohne Gerechtigkeit kann es keinen Frieden in Darfur und im Sudan geben. Die Opfer in Darfur können weiter auf Gerechtigkeit hoffen. Al-Baschir und die anderen Gesuchten müssen sich dem IStGH endlich stellen. Deutschland und die internationale Staatengemeinschaft sind völkerrechtlich verpflichtet, den IStGH dabei intensiv zu unterstützen und die Überführung al-Baschirs und der anderen Verantwortlichen nach Den Haag voranzutreiben.