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Kerstin Müller (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Uns liegen heute zwei Anträge der FDP-Fraktion vor, deren Themen auch meine Fraktion für außerordentlich wichtig hält.
In ihrem Antrag "Erweiterung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs – Verweigerung und Behinderung von humanitärer Hilfe bestrafen" legen Sie, meine Damen und Herren von der FDP, dar, dass die Weigerung einer Regierung, bei Hungersnöten externe humanitäre Hilfe zur Rettung der Bevölkerung zuzulassen, zurzeit nach dem Völkerrecht nicht strafbar ist. Sie greifen damit ein Problem auf, dessen schreckliche Folgen wir im Mai letzten Jahres in Birma/Myanmar sehen konnten, als der Zyklon "Nargis" 130 000 Menschen in den Tod riss und weite Teile des Landes verwüstete. Die Militärregierung ließ die dringend benötigte und von der internationalen Gemeinschaft unmittelbar angebotene humanitäre Hilfe erst mit großer Verzögerung und erheblichen Behinderungen zu. Auch im Sudan, besonders in der Krisenregion Darfur, und in Simbabwe haben die Regime Omar al-Bashir und Robert Mugabe immer wieder die Arbeit der internationalen Hilfsorganisationen gestoppt. Sie nehmen dadurch bewusst eine weitere Verschlechterung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung in Kauf.
Wir können dieses Problem nicht allein durch die Aufnahme eines neuen Straftatbestandes in das IStGH-Statut lösen. Dies ist eine generelle Frage der "Responsibility to protect", die von der Politik ein vorbeugendes Handeln zum Schutz der Menschen verlangt. Schwierigkeiten bereitet letztlich aber auch die Tatsache, dass die genannten Staaten das IStGH-Statut gar nicht ratifiziert haben. Man wäre also darauf angewiesen, dass der Sicherheitsrat der VN diese Fälle – wie schon Darfur – an den IStGH überweist. Grundsätzlich sollten wir uns aber davor hüten, den engen Aufgabenbereich des IStGH unbedacht zu erweitern und so zu verwässern. Das könnte den bestehenden internationalen Konsens zum IStGH letztlich sogar gefährden.
Dennoch ist es richtig, dass hier eine Strafbarkeitslücke geschlossen werden sollte. Wir Grüne haben uns immer mit Nachdruck für die Bekämpfung der Straflosigkeit, für den Internationalen Strafgerichtshof und das Völkerstrafgesetzbuch eingesetzt. Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu.
Mit dem zweiten Antrag, der uns heute vorliegt, wird ein Strategiewechsel zur Verbesserung der deutschen humanitären Hilfe gefordert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Wir brauchen eine umfassende Strategie für die humanitäre Hilfe, um die Zersplitterung der humanitären Hilfe in Deutschland auf verschiedene Ministerien zu beenden, die ein aufeinander abgestimmtes Vorgehen unmöglich macht. Das kritisiert der DAC-Peer-Review zu Recht. Sowohl innerhalb der humanitären Hilfe als auch beim Übergang von humanitärer Hilfe zur Übergangshilfe und schließlich zur Entwicklungszusammenarbeit ist eine bessere Koordination bei der Vergabe von Mitteln an Hilfsorganisationen nötig. Dazu müssen die Kommunikationskanäle zwischen dem Koordinationsausschuss im Auswärtigen Amt und dem Referat für Not- und Übergangshilfe im BMZ dringend verbessert werden.
Allerdings teile ich den Lösungsvorschlag der FDP so nicht. Zum einen halten wir es generell für weitaus sinnvoller, bei schlechter Koordination nicht einfach Zuständigkeiten zu bündeln, sondern die Koordination zu verbessern. Darüber hinaus sollte sich die Politik stärker darauf beschränken, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit humanitäre Hilfsorganisationen möglichst unparteilich, unabhängig und neutral den Menschen helfen können. Das Argument der FDP, dass Deutschland nur 2,7 Prozent der ODA für humanitäre Hilfe aufwendet und dass dies im OECD-Durchschnitt – 7 Prozent – zu wenig ist, ist zwar richtig. Aber wir wollen, dass die Mittel für die humanitäre Hilfe insgesamt wachsen und nicht einfach nur mehr Tortenstücke vom ODA-Kuchen für die humanitäre Hilfe abgeschnitten werden.
Aus diesen und anderen Gründen können wir diesem Antrag so nicht zustimmen.