

Schon vor den schrecklichen Ereignissen im Kongo thematisierte der Antrag der Grünen zur UNO-Resolution 1325 die Notwendigkeit, endlich einen nationalen Aktionsplan zu verabschieden, damit Frauen in Krisengebieten endlich wirksam geschützt werden. Schon lange gefordert haben wir insbesondere auch die Beendigung der verheerenden Vergewaltigungen im Kongo – zuletzt mit unserem Antrag 'Sexuelle Gewalt gegenüber Frauen in der Demokratischen Republik Kongo unverzüglich wirksam bekämpfen' (DRS 16/9779).
Bei der gemeinsamen Mahnwache vor dem Reichstag mit der Gesellschaft für bedrohte Völker, Medica Mondiale, dem Ökumenischen Netzwerk Zentralafrika, Oxfam Deutschland und World Vision Deutschland wollten wir noch einmal zusammen öffentlich auf das drängende Thema der massiven Menschenrechtsverletzungen im Kongo aufmerksam machen.
Aber die Bundesregierung sieht trotz der dramatischen Gewalteskalation im Ostkongo noch immer keinen Handlungsbedarf zum Schutz der Menschen und insbesondere zum Schutz der Frauen und Mädchen – nicht aufgrund der UNO-Resolution 1325 und nicht angesichts brutalster sexualisierter Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen. Bei der Bundestagsdebatte zum Thema am 13. November glänzte die Bundesregierung durch Abwesenheit. Aber auch die Vertreter der übrigen Fraktionen zeigten kein ernsthaftes Interesse daran, speziell über das Schicksal der Frauen und Mädchen zu reden und dem Thema die dringend erforderliche Aufmerksamkeit zu schenken. Das "Frauenthema" greifen sie nur widerwillig auf. Das müssen wir ändern.
Aktuell sind im Ostkongo 17 000 UNO-Blauhelme vor Ort, 900 allein in der Region Goma, aber die Menschen sind der Gewalt schutzlos ausgeliefert. Es kann doch nicht sein, dass wir wieder erleben, dass die Menschen traktiert werden und die UNO-Blauhelme danebenstehen. Die UNO-Mitgliedstaaten müssen ihre Friedensmission im Kongo MONUC so robust ausstatten, dass sie in der Lage ist, die Zivilbevölkerung zu schützen.
Die Opfer sexualisierter Gewalt verlangen nach Gerechtigkeit. Sie verlangen, dass den Vergewaltigern aus den Reihen der Milizen, aber auch der eigenen Armee der Prozess gemacht wird. Wenn die kongolesische Justiz nicht handelt, müssen sie vor einen internationalen Strafgerichtshof gebracht werden.
In unserem Antrag fordern wir außerdem, dass der Friedensfonds, den die Entwicklungshilfeministerin nach ihrer Reise 2007 aufgelegt hat, für die Opfer sexualisierter Gewalt zur Verfügung gestellt wird. Bisher werden diese Mittel leider nur in den Wiederaufbau gesteckt und nicht für dringend notwendige medizinische, psychologische und juristische Unterstützung der schwer traumatisierten Frauen und Mädchen durch lokale Nichtregierungsorganisationen. Zumindest auf dieser Ebene muss die Bundesregierung handeln.