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Zum Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten al-Baschir durch den Internationalen Strafgerichtshof erklärt Kerstin Müller, außenpolitische Sprecherin:
Wir begrüßen den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen den amtierenden sudanesischen Präsidenten Omar al-Baschir. Er war lange überfällig und ist ein Meilenstein in der Geschichte im Einsatz für internationale Gerechtigkeit und Menschenrechte. Dafür haben wir uns lange eingesetzt.
Der Haftbefehl ist vor allem aber ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Verwirklichung von menschlicher Würde und Frieden im Sudan. Denn der IStGH ist bis heute der einzige Mechanismus zur Strafverfolgung in Darfur geblieben. Obwohl sich der Sudan mit Unterzeichnung des Darfur Friedensabkommens von 2006 zu einer juristischen Aufarbeitung der Gräueltaten verpflichtet hat, sind in den vergangenen Jahren weder die sudanesische Regierung, noch die afrikanischen oder arabischen Staaten in der Frage aktiv geworden. Sie kritisieren lieber das Verfahren gegen al-Baschir und versuchen es, im Sicherheitsrat zu stoppen. Sie kultivieren Verschwörungstheorien gegen den Westen, anstatt sich selbst für die vielen Opfer einzusetzen. Beflissentlich ignorieren sie dabei den Ausgangspunkt des Verfahrens – nämlich schwerste Menschenrechtsverbrechen mit weit über 300.000 Toten und an die drei Millionen Vertriebenen in Darfur und der Region, die al-Baschir zu verantworten hat. Nicht der Haftbefehl führt zu Instabilität, sondern die skrupellose Politik des Präsidenten al-Baschir. Die Kultur der Straflosigkeit muss ein Ende haben.
Der Haftbefehl gibt den geschundenen Opfern jetzt wieder Hoffnung auf Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist wichtig. Denn ohne sie kann es keinen dauerhaften Frieden im Sudan geben. Das sind nicht zuletzt die Lehren aus Ruanda.
Wenn die internationale Gemeinschaft den Völkermord in Darfur schon nicht von vornherein verhindern wollte, dann muss sie jetzt zumindest ein starkes Signal aussenden, dass sie solche schwersten Menschenrechtsverbrechen nicht ungestraft durchgehen lässt.
Deshalb gilt: Wer "A" sagt muss aber auch "B" sagen: Die internationale Gemeinschaft darf die Hoffnung der Opfer auf Gerechtigkeit in Darfur jetzt nicht enttäuschen. Die Bundesregierung und die EU müssen sich jetzt auch vorbehaltlos für die Vollstreckung des Haftbefehls einsetzen und dem IStGH alle erforderliche Unterstützung zukommen lassen. Außerdem müssen sie sich innerhalb der UNO offensiv gegen eine mögliche einjährige Aussetzung des Verfahrens durch den Sicherheitsrat einsetzen. Eine Aussetzung wäre ein verheerendes Signal für den IStGH insgesamt, aber auch dem Friedensprozess nicht dienlich. Gerade deshalb muss die internationale Gemeinschaft aber jetzt auch ihr Friedensengagement erheblich intensivieren. Das gilt auch für die Bundesregierung, für die der Darfur-Konflikt bislang keine Priorität hatte.
An die sudanesische Regierung appellieren wir, keine Strafaktionen gegen Angehörige der internationalen Organisationen im Land anzuzetteln und deren Sicherheit zu garantieren.