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Zur Berichterstattung des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Luis Moreno-Ocampo zur Lage in Darfur vor dem VN-Sicherheitsrat erklärt Kerstin Müller, außenpolitische Sprecherin: Das Regime in Khartum setzt alles daran, die beiden gesuchten Sudanesen Ahmad Harun und Ali Kushayb nicht an den Internationalen Strafgerichtshof auszuliefern, obwohl beide nachweislich für eine Vielzahl schwerster Menschenrechtsverbrechen verantwortlich gemacht werden. Das Regime verstößt damit gegen geltendes Völkerrecht. Al-Bashir ernannte Harun sogar zum Minister für humanitäre Angelegenheiten und verhöhnt damit die Opfer. Die Straflosigkeit schwerster Menschenrechtsverbrechen in Darfur muss ein Ende haben. Der Schutz der Menschen vor Gewalt muss endlich wirksam durchgesetzt werden. Dazu sind alle Staaten durch die VN-Resolution 1593 verpflichtet.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich für eine Vollstreckung der Strafbefehle gegenüber den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates einzusetzen. Das hat sie in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage "Vollzug der Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofs wegen Menschenrechtsverbrechen in Darfur" (BT-Drs. 16/9397) angekündigt.
Der Sicherheitsrat muss das Regime in Khartum jetzt unmissverständlich auffordern, die beiden Beschuldigten unverzüglich festzunehmen und auszuliefern. Moreno-Ocampo hat keine Polizei zur Vollstreckung der Haftbefehle. Er ist auf die Hilfe und den geschlossenen Druck der internationalen Gemeinschaft angewiesen.
Deshalb sollte sich die Bundesregierung außerdem für eine Einladung des Chef-Anklägers zur nächsten EU-Ratssitzung am 16. Juni einsetzen. Falls Al-Bashir nicht mit dem IStGH kooperiert, muss sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine deutliche Verschärfung autonomer EU-Sanktionen stark machen. Dafür hat sie sich in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage ausgesprochen. Sie sollte Finanztransfers von Verantwortlichen unterbinden, deren Auslandsvermögen einfrieren und Geschäfte mit regimenahen Firmen möglichst verhindern.
Ohne Friedensgespräche, Waffenstillstand und Friedensmission, aber eben auch ohne eine wirksame Strafverfolgung der Täter des Völkermordes wird es keinen ausreichenden Schutz der Zivilbevölkerung, keine Aussöhnung und letztlich keinen dauerhaften Frieden in Darfur geben.